Zwanzigjährige Frist abgelaufen Bahn und Bus sind vielerorts nicht behindertengerecht
Bis Ende 2023 sollten Menschen mit Behinderung die öffentlichen Verkehrsmittel autonom nutzen können. Insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen bleibt dies jedoch vielerorts ein Wunschtraum.
«Viele ÖV-Unternehmen haben einen Grossteil der zwanzigjährigen Frist schlicht verschlafen», sagt Jonas Gerber von Inclusion Handicap, dem Dachverband der Behindertenorganisationen Schweiz. Seit dem Zeitpunkt seines Inkrafttretens ist den ÖV-Unternehmen in der Schweiz bekannt, dass die im Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) enthaltenen Vorgaben bis Ende 2023 umgesetzt und erfüllt sein müssen. Sie hatten also zwei Jahrzehnte Zeit, notwendige Anpassungen an Infrastruktur und Fahrzeugen vorzunehmen. Das tönt nach einer mehr als realistischen Frist. Trotzdem wird kaum ein ÖV-Unternehmen per Ende 2023 alle Vorgaben erfüllen können. Woran liegt das?
Franziska Frey war vor ihrem Wechsel zum VerkehrsMonitor während fast 30 Jahren als Kommunikationsspezialistin und Mediensprecherin – unter anderem für die SBB und den RBS – tätig. Die Quereinsteigerin ist gelernte Bahnbetriebsdisponentin und hat an der HWZ Zürich den Studiengang Master of Advanced Studies in Business Communications abgeschlossen.
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