Haftung im Schienengüterverkehr Güterbahnen wollen Wagenhalter stärker in die Pflicht nehmen
SBB Cargo International will den Allgemeinen Vertrag für die Verwendung von Güterwagen ändern. Ziel ist es, Verantwortung und Kosten für Schäden an Radlaufflächen zwischen Bahnen und Haltern gerechter aufzuteilen.
![Zahlen künftig die Wagenhalter für Schäden an den Laufflächen von Güterzug-Rädern? SBB Cargo International möchte die Haftung entsprechend anpassen. Foto: Silas Stein (Keystone)](https://www.verkehrsmonitor.ch/assets/content/artikel-images/_imageMax/533922/594618190_highres.webp)
Der Radbruch, der am 10. August 2023 zur Entgleisung eines Güterzugs im Gotthard-Basistunnel führte, hat im Schienengüterverkehr Haftungsfragen aufgeworfen. Derzeit haften Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) in der Regel unabhängig von ihrem eigenen Verschulden für den Schaden bei Unfällen mit Güterzügen auf dem Schweizer Schienennetz – und daran wird sich auch so schnell nichts ändern.
Benjamin Bitoun arbeitet seit 2014 für Tamedia. Vor seinem Wechsel zum VerkehrsMonitor war er für die Zeitungen «Der Bund» und «BZ Berner Zeitung» tätig. Er hat an der Universität Fribourg Journalistik, Geschichte und Germanistik studiert. An der Columbia University in New York hat er eine Ausbildung zum Datenjournalisten absolviert.
Mehr InfosFehler gefunden? Jetzt melden.