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Haftung im Schienengüterverkehr Güterbahnen wollen Wagenhalter stärker in die Pflicht nehmen

SBB Cargo International will den Allgemeinen Vertrag für die Verwendung von Güterwagen ändern. Ziel ist es, Verantwortung und Kosten für Schäden an Radlaufflächen zwischen Bahnen und Haltern gerechter aufzuteilen.

Zahlen künftig die Wagenhalter für Schäden an den Laufflächen von Güterzug-Rädern? SBB Cargo International möchte die Haftung entsprechend anpassen. Foto: Silas Stein (Keystone)

Der Radbruch, der am 10. August 2023 zur Entgleisung eines Güterzugs im Gotthard-Basistunnel führte, hat im Schienengüterverkehr Haftungsfragen aufgeworfen. Derzeit haften Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) in der Regel unabhängig von ihrem eigenen Verschulden für den Schaden bei Unfällen mit Güterzügen auf dem Schweizer Schienennetz – und daran wird sich auch so schnell nichts ändern.

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