Artikel speichern

Um Artikel auf Ihrer Merkliste zu speichern, melden Sie sich bitte an.

Kein Login? Hier registrieren

Login
Werbung
Zum Hauptinhalt springen
Weiter nach der Werbung

E-Lastwagen Gibt es einen Rabatt oder einen Investitionsbeitrag?

Ab 2031 soll die LSVA auch für E-Lastwagen gelten. Damit die Umstellung nicht gefährdet wird, schlägt der Bundesrat zwei Varianten vor. Der Nutzfahrzeugverband Astag ist noch unschlüssig, welche er bevorzugt.

Elektrische betriebene Lastwagen sollen ab 2031 LSVA bezahlen. Foto: Laurent Gillieron (Keystone)

Seit 2001 erhebt der Bund die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) für alle Fahrten von Benzin- und Dieselfahrzeugen ab 3,5 Tonnen auf dem schweizerischen Strassennetz. Nun hat der Bundesrat beschlossen, das System anzupassen. Dies, weil inzwischen 90 Prozent der Lastwagen in der günstigsten Abgabekategorie gelistet werden. Zudem würden immer mehr Fahrzeuge mit Batterie- und Wasserstoffelektroantrieben verkehren, die derzeit noch von der LSVA befreit sind.

Weiter nach der Werbung
Werbung